§ Rechtliches Fassung · Saison 2026

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

§ 01 — Geltungsbereich

Wofür diese Bedingungen gelten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Reederei Tafel GmbH (im Folgenden „Reederei Tafel") und ihren Auftraggebern über Catering-Leistungen, die Bereitstellung von Mietausstattung sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Reederei Tafel ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


§ 02 — Angebot & Vertragsschluss

Angebote von Reederei Tafel sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot annimmt und Reederei Tafel die Buchung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.

Mit Vertragsschluss wird die in § 4 geregelte Anzahlung fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.


§ 03 — Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Reederei Tafel ist berechtigt, einzelne Speisen oder Komponenten saisonal oder bei kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Lieferanten durch gleichwertige zu ersetzen, sofern der Charakter des Menüs gewahrt bleibt.


§ 04 — Preise & Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungskonditionen.

ZeitpunktAnteilBemerkung
Bei Buchung30 %Anzahlung — Termin gilt erst dann als reserviert
10 Tage vor der Veranstaltung70 %Restzahlung nach Detailabnahme
Mehrleistungen vor Ortnach AufwandInnerhalb von 14 Tagen nach Rechnung

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.


§ 05 — Personenzahl & finale Abnahme

Die finale Personenzahl ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Eine Reduzierung um bis zu 10 % gegenüber der zuletzt angegebenen Zahl ist kostenfrei möglich; weitere Reduzierungen werden zu 50 % berechnet.

Erhöhungen sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung in Absprache möglich, soweit Kapazitäten in Küche und Service dies zulassen.


§ 06 — Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten — sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt — folgende Pauschalen vom Auftragsvolumen:

Zeitpunkt der StornierungPauschale
Bis 90 Tage vor der Veranstaltung15 %
89 bis 30 Tage vor der Veranstaltung40 %
29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung70 %
Weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung90 %
Am Tag der Veranstaltung100 %

Die Stornierung bedarf der Schriftform.


§ 07 — Mietausstattung

Mobiliar, Geschirr, Gläser, Besteck und sonstige Mietausstattung bleiben Eigentum der Reederei Tafel. Der Auftraggeber haftet während der Mietdauer für Verlust oder Beschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Übliche Reinigung ist im Mietpreis enthalten; übermäßige Verunreinigungen werden nach Aufwand berechnet.


§ 08 — Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemielagen, Stromausfälle größeren Umfangs) entbinden Reederei Tafel von der Leistungspflicht. Bereits erbrachte Vorleistungen sind zu vergüten. Eine Verschiebung des Termins wird nach Möglichkeit gemeinsam vereinbart.


§ 09 — Haftung

Reederei Tafel haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Allergien und Unverträglichkeiten sind spätestens bei der Detailabnahme schriftlich mitzuteilen. Für nicht oder verspätet mitgeteilte Allergene haftet Reederei Tafel nicht.


§ 10 — Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026